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Mutterschutzgesetz
Berufstätige Mütter haben besondere Rechte

Das Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter vor Überanstrengung im Beruf bewahren, ihren Arbeitsplatz sichern und ihr durch Anspruch auf Karenzgeld ermöglichen, sich nach der Geburt ganz dem Kind zu widmen. Damit das Mutterschutzgesetz wirksam wird, muss der Arbeitgeber möglichst rasch von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Im Fall einer Kündigung innerhalb von fünf Tagen (ärztliches Zeugnis!). Nur dann wird die Kündigung rechtsunwirksam und die Dienstnehmerin muss weiterbeschäftigt werden. Hilfe bei Problemen und Streitfällen geben die Arbeiterkammern.
Nach Meldung der Schwangerschaft darf die werdende Mutter zu Arbeiten, die für sie und das ungeborene Kind schädlich sein könnten, nicht mehr herangezogen werden: Dazu gehören etwa das Tragen schwerer Lasten, die ungesunde Einwirkung von Staub, Gas, Hitze, Kälte oder Nässe, Überstunden oder Nachtarbeit.
Ab dem vollendeten fünften Monat sind Akkord- und Fließbandarbeit untersagt. Ist die Schwangerschaft ein Risikofall, was durch ein Zeugnis eines Amtsarztes oder eines Arbeitsinspektorats belegt werden muss, darf die werdende Mutter nicht weiterbeschäftigt werden. Erhält sie eine leichtere Arbeit oder muss sie ganz freigestellt werden, hat sie dennoch Anspruch auf Entgelt, das dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor der Beschäftigungsänderung oder Freistellung entsprechen muss. Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Die werdende Mutter muss ihren Dienstgeber aber in der zwölften Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (ärztliche Bestätigung) auf den Beginn der Schutzfrist aufmerksam
machen. Die Schutzfrist erhöht sich nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kaiserschnittentbindungen auf zwölf Wochen. Als Stichtag gilt das Datum der Geburt. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Geburt eingetreten, weil das Baby zu früh kam, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt, höchstens aber auf zwölf Wochen.

 

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