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Impfungen
Welche jetzt erlaubt und welche verboten sind
Generell gilt
heute: Impfungen mit so genannten Lebend-Impfstoffen sollten während
der Schwangerschaft unterbleiben, weil die abgeschwächten Viren
die Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigen könnten.
In diese Gruppe gehören die Impfungen gegen Masern, Mumps und
Tuberkulose. Eine versehentliche Röteln-Impfung bedeutet dennoch
keine Gefahr. Fast alle Impfungen mit abgetöteten (inaktivierten)
Erregern sind während der Schwangerschaft unbedenklich. Hierzu
zählen auch die Grippe-Schutzimpfungen und die Impfung gegen
Wundstarrkrampf (Tetanus), die sich auf die Abwehrkraft des Neugeborenen
sogar günstig aus
wirkt. Es ist in den ersten Monaten dann noch besser geschützt.
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